Ab 12. Mai 2022 gelten bis auf Weiteres auf der Grundlage unseres Hausrechts folgende Regelungen, um für den besten persönlichen Schutz und den Schutz der Nächsten zu sorgen: In Gottesdiensten in der Kirche besteht weiterhin Maskenpflicht, und ebenso im Gemeindezentrum / Pfarrheim auf den Wegen zu den Räumen, in der Küche und in den Sanitärräumen. Personen, die älter sind als 14 Jahre, haben eine FFP2-Maske zu tragen. Kinder im Alter zwischen dem 6. und dem 14. Geburtstag müssen eine...